Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die conmeet – Lösung und sind Bestandteil der Nutzungsvereinbarung nach Ziff. 1 der Nutzungsvereinbarung. Diese konkretisieren und ergänzen den Inhalt der Nutzungsvereinbarung, ohne inhaltlich von dieser abzuweichen.
Bei der conmeet-Lösung handelt es sich um ein spezifisches ERP-Tool welches der effizienten Steuerung der Geschäftsprozesse im Handwerksunternehmen dient. Die conmeet-Lösung ermöglicht eine Optimierung der Strukturen im Personalmanagement sowie im Projektmanagement. Conmeet gewährleistet durch eine effiziente Integration von Prozessen sowie einer zentralen Datenverwaltung eine branchenübergreifende Optimierung der Betriebsprozesse.
Die Nutzungsbedingungen gelten zwischen der conmeet GmbH ( Registergericht Amtsgericht Coesfeld, HRB: 21418), Am Fliegerberg 1, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Leandro Ananias, Lennart Eckerlein und Benedikt Kisner ( nachfolgend: Anbieter) und dem jeweiligen Kunden.
§ 1 Vertragsinhalt
- Der Anbieter verpflichtet sich die conmeet-Lösung im Rahmen einer nicht übertragbaren sowie nichtausschließlichen Lizenz dem Kunden zu überlassen. Die Überlassung erfolgt nur für die im System registrierte und zugelassene Anzahl an Nutzern.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts. Das Nutzungsentgelt bemisst sich nach dem jeweiligen Buchungsmodell. Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der unter: https://www.conmeet.io/preisliste aufrufbaren Preisliste. Den Zugang zur Preisliste erhalten Sie auf Anfrage.
Die Buchungsmodelle können auch in der Preisliste eingesehen werden.
Der Kunde kann zusätzlich weitere Features im Rahmen von Add-ons sowie Zusatzfunktionen durch den Anbieter freischalten lassen. Die Abrechnung hier erfolgt gem. Preisliste nach Verbrauch oder Pauschal und wird monatlich abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt bei Buchung innerhalb des Kalendermonats für den laufenden Monat unabhängig von der Anzahl der Nutzungstage nach dem monatlichen Entgelt der Leistung. Bei der Buchung für den nachfolgenden Kalendermonat erfolgt die Freischaltung für den Folgemonat. Die Freischaltung ist innerhalb des laufenden Monats für den nächsten Monat kündbar. Eine Berechnung der Zusatzleistung im Folgemonat erfolgt nach Kündigung nicht mehr.
- Dem Kunden bleibt nachgelassen die Anzahl der Nutzer beliebig anzupassen. Er hat das Recht den bereitgestellten Speicher beliebig zu belegen und wieder freizugeben. Die Berechnung des monatlichen Nutzungsentgelts bemisst sich hierbei nach der Spitze der Nutzung, dies unabhängig von dem beanspruchten Zeitraum des Speichers.
- Der Kunde verpflichtet sich dazu das Nutzungsrecht ausschließlich zu betrieblichen Zwecken auszuüben und die conmeet-Lösung keinem Dritten zugänglich zu machen.
Dies gilt nicht, wenn die Weitergabe durch den Anbieter ausdrücklich genehmigt worden ist. Hierzu ist durch den Kunden eine Anfrage in Textform an den Anbieter zu stellen. Die Genehmigung erfolgt ebenfalls in Textform. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht nicht. Bereits jetzt genehmigt der Anbieter die Weitergabe an Sub-Unternehmer/Fremddienstleister des Kunden.
- Jede Nutzung des Programms durch den Kunden nach Beendigung der Vertragslaufzeit ist unzulässig.
§ 2 Verfügbarkeit
Der Anbieter stellt sicher, dass die Software während der üblichen Arbeitszeiten (Werktags 05:00 Uhr – 20:00 Uhr) zur Verfügung steht. Er bemüht sich eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresschnitt während dieser Zeiten sicherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aus Gründen, welche der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig abgerufen werden kann. Hierunter fallen insbesondere Ausfälle wegen höherer Gewalt sowie Ausfallzeiten des Internets. Diesen Zeiten gleichgestellt sind Zeiten, in denen der Anbieter notwendige Wartungsarbeiten ausführt. Der Anbieter zeigt dem Kunden die Durchführung von wesentlichen Wartungsarbeiten 48 Stunden vor der jeweiligen Durchführung an. Wesentlich sind solche Wartungsarbeiten, die zu einer Einschränkung der Erreichbarkeit der Software von mindestens einer Stunde führen. Die Mitteilung erfolgt durch Einblendung eines Fensters beim Log-in in die Software oder durch die Mitteilung per e-Mail. Der Anbieter wird Wartungsarbeiten überwiegend außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchführen und beabsichtigt, diese vorwiegend sonntags oder an Feiertagen zwischen 15:00 und 23:00 Uhr („festes Wartungsfenster“) vorzunehmen. Innerhalb dieses festen Wartungsfensters können Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Die Software ist auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten nutzbar, hierfür gilt allerdings die vorstehende Verfügungszeit nicht.
§ 3 Fälligkeit
- Der Kunde erteilt dem Anbieter ein separates SEPA-Lastschriftmandat.
- Das Nutzungsentgelt ist jeweils 10 Tage nach Rechnungsstellung zu bewirken.
§ 4 Vertragslaufzeit
- Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann dann unter Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.
Nach Beendigung des Vertrags ist der Anbieter dazu berechtigt sämtliche Daten des Kunden aus dem System zu löschen.
- Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
- Die Kündigung erfolgt in Textform.
5 Haftungsbeschränkung
- Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft.
- die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sogenannter Kardinalpflichten) durch den Anbieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Der Anbieter haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache des monatlichen Nutzungsentgelts je Schadensfall.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
- Der Anbieter haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlust nur auf den Schadensbetrag, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Anbieters im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§ 6 Anzeige- und Obhutspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Mängel des Programms unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an den Anbieter weiterleiten.
- Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er verpflichtet sich dazu sämtliche Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde gewährleistet eine ausreichenden Schutzstandard im eigenen Betrieb, um Angriffe Dritter auf das System des Anbieters zu verhindern.
§ 7 Pflichtverletzungen
- Sollte der Kunde eine seiner aus § 1 oder § 6 folgenden Pflichten verletzen, so ist der Anbieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Der hieraus entstehende Schaden ist dem Anbieter zu ersetzen.
- Sollte der Kunde seine Nutzungsrechte an dem Produkt verletzen ( z. B einem Dritten ohne Erlaubnis Zugang gewähren), so ist er bei jeder Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 € verpflichtet. Der Kunde kann nachweisen, dass dem Anbieter tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist, nur dieser ist in diesem Falle zu zahlen.
§ 8 Rechte des Kunden bei Mängeln
- Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software einschließlich der Dokumentation zu beheben.
- Der Anbieter hat das Recht nach seiner Wahl den Mangel durch Nachlieferung oder Nachbesserung zu beseitigen.
- Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
Der Anbieter gerät erst dann in Verzug, wenn er durch den Kunden in Textform zur Beseitigung des Mangels aufgefordert worden ist.
- Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen am System vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Vorschrift des § 536a II BGB bleibt unberührt.
§ 9 Preisanpassungsklausel
- Der Anbieter ist dazu berechtigt den unter § 1 festgelegten Preis dynamisch anzupassen. Hierzu übermittelt er dem Kunden eine aktualisierte Preisliste mit Hinweis auf den neuen für sein gebuchtes Produkt geltenden Preis. Die Übermittlung der aktualisierten Preisliste erfolgt in Textform.
Der Kunde hat das Recht der Vertragsanpassung binnen zwei Wochen nach Übermittlung der aktualisierten Preisanpassung zu widersprechen. Widerspricht er nicht, so gilt der aktualisierte Preis ab dem Folgemonat.
- Der Anbieter hat das Recht den Vertrag bei Widerspruch innerhalb einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zu kündigen.
§ 10 Links
- Das Angebot enthält Hyperlinks zu Angeboten und Diensten Dritter. Durch Folgen eines solchen Links öffnet sich die Website oder App des jeweiligen Drittanbieters. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf den Inhalt von Websites oder Apps Dritter. Etwaige Zustimmungen oder Vertragsabschlüsse, welche der Kunde auf den Seiten des Drittanbieters vollzieht, begründen keine Rechte oder Pflichten gegenüber dem Anbieter. Der Anbieter wird kein Vertragspartner. Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet noch ist er dazu in der Lage die Webangebote Dritter zu kontrollieren oder zu überprüfen.
- Der Kunde kann rechtswidrige Inhalte auf Seiten Dritter dem Anbieter melden. Der Anbieter wird im Einklang mit dem geltenden Recht Hyperlinks entfernen, sollte der Inhalt auf der Seite des Drittanbieters rechtswidrig sein.
§ 11 Drittinhalte
Der Anbieter erlaubt es dem Kunden, auf bestimmte Plattformen, Inhalte oder Informationen von Dritten („Drittinhalte“) zuzugreifen. Eine Überprüfung der Inhalte durch den Anbieter findet nicht statt. Die Nutzung der Drittinhalte erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden und auf eigenes Risiko. Dem Kunden ist bei der Nutzung bewusst, dass sich die Qualität sowie Verfügbarkeit der Drittinhalte jederzeit ändern kann.
§ 12 Support
Der Support des Anbieters ist während der Geschäftszeiten des Anbieters besetzt. Die jeweils geltenden Geschäftszeiten sind unter dem folgenden Link: https://www.conmeet.io/support/ auf der Website des Anbieters abrufbar. Der Umfang des vom Anbieter zu leistenden Supports ergibt sich aus der jeweils gültigen Beschreibung, welche in der Preisliste einsehbar ist. Der Kunde kann den Support telefonisch oder per E-Mail erreichen.
§ 13 Speicherplatz
- Der Anbieter gewährt dem Kunden Speicherplatz auf einem vom Anbieter oder einem beauftragten Drittunternehmen bereitgestellten Server. Der Kunde ist dazu berechtigt seine Kundendaten im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung auf dem Server abzuspeichern. Als Daten gelten hierbei sämtliche Informationen inklusive der zur Verfügung gestellten Datenbank. Der Anbieter stellt pro Office User 10 GB Speicherplatz zur Verfügung. Benötigt der Kunde darüber hinaus Speicherplatz, so kann dieser den Speicherplatz kostenpflichtig nachbuchen.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht für die jeweiligen Mitarbeiter oder Freelancer des Kunden.
- Der Kunde gewährleistet, dass keine Inhalte auf dem Speicherplatz gespeichert werden, deren Speicherung, Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der conmeet-Lösung gegen geltendes Recht, Rechte Dritter, behördliche Auflagen oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Kunde stellt die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtung durch seine Mitarbeiter und Freelancer sicher.
- Bei rechtswidrigen Inhalten oder Verstößen gegen Rechte Dritter ist der Anbieter zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt. Der Anbieter verpflichtet sich dazu den Kunden im Falle der Sperre in geeigneter Form zu informieren und insbesondere die Gründe der Sperre darzulegen. Der Anbieter entsperrt den Speicher unverzüglich, sobald der Verdacht des Speicherns rechtswidriger Inhalte entkräftet worden ist.
- Der Anbieter händigt dem Kunden auf Verlangen seine von ihm gespeicherten Inhalte in einem geeigneten Format aus. Das Verlangen des Kunden ist spätestens 7 Tage nach Beendigung der Vertragslaufzeit an den Anbieter zu stellen. Das Verlangen kann formfrei gestellt werden. Die Wahl des Formats erfolgt hierbei durch den Anbieter. Die vom Kunden hochgeladenen Daten werden, sofern verfügbar, im Upload-Format ausgehändigt. Eine Konvertierung erfolgt durch den Anbieter nicht. Der Kunde hat die Wahl die abgespeicherten Daten per Download runterzuladen oder durch Übersendung eines Datenträgers zu erhalten. Die Übersendung erfolgt hierbei auf Kosten und auf eigenes Risiko des Kunden. Sollte sich der Kunde für die Download-Variante entschließen, so verpflichtet er sich dazu diesen Download innerhalb von 7 weiteren Tagen vorzunehmen. Dem Anbieter bleibt das ausdrückliche Recht vorbehalten die Aushändigung der Daten von der Zahlung eines ggf. offenstehenden Nutzungsentgelts abhängig zu machen. Dies gilt nicht, insofern zwingende Bestimmungen des Datenschutzrechts dem Entgegenstehen.
§ 14 Subunternehmen
Dem Anbieter ist es gestattet Drittanbieter mit der Erbringung der unter § 1 genannten Vertragspflichten zu beauftragen. Die ausschließliche Pflicht zur Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden durch den Anbieter wird hiervon nicht berührt.
Für den Subunternehmer gelten die Bestimmungen der mit dem Anbieter vereinbarten Datenverarbeitungsvereinbarung, sollte dieser in Auftrag des Anbieters Daten des Kunden verarbeiten.
§ 15 Datenschutzbestimmungen
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der Durchführung dieses Vertrags erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen des Anbieters. Die Datenschutzbestimmung ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.conmeet.io/datenschutz/
Soweit der Anbieter im Rahmen der Dienstleistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die dieser Vereinbarung als Anlage beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
- Der Kunde ist selbst für die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze verantwortlich. Hierunter fallen insbesondere die Einhaltung von Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber eigenen Mitarbeitern, Kunden und anderen hiervon betroffenen Personen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Löschungsfristen. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter sowie Kunden oder anderer Dritte berechtigt ist. Sollte für die vertragsgemäße Nutzung der Software die Einholung einer Einwilligung oder anderer Erklärungen der Mitarbeiter, Kunden, oder sonstige Dritte des Kunden erforderlich sein, so verpflichtet sich dieser dazu, diese unverzüglich einzuholen. Es besteht keine Haftung des Anbieters für etwaige datenschutzwidrige Nutzung der Plattform durch seine Kunden.
§ 16 Anpassung der Software
Der Anbieter ist ohne Zustimmung des Kunden zu zumutbaren Änderungen der Software berechtigt. Zumutbar sind insbesondere solche Anpassungen, die erforderlich sind, um geltendes Recht umzusetzen oder notwendige technische Neuerungen umzusetzen. Hiervon ist das Recht inbegriffen weitere Features sowie Erweiterungen des Service-Portfolios einzubinden.
Die Änderungen werden dem Kunden mit Bereitstellung in Textform mitgeteilt. Sollte eine Änderung für den Kunden nicht zumutbar sein, so ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 17 Aktualisierung der App
Der Anbieter stellt dem Kunden in unregelmäßigen Intervallen Updates der App zur Verfügung. Die Aktualisierung der App erfolgt über den jeweiligen App-Store. Maßgebend für die Bestimmungen der Aktualisierung über den App-Store ist ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Anbieter des App-Stores. Der Kunde informiert sich über die jeweiligen Bestimmungen der Aktualisierung.
Der Anbieter verpflichtet sich nur zur Unterstützung der jeweils aktuellsten Version der App. Eine Unterstützung älterer Versionen kann nicht garantiert werden.
§ 18 App-Download Provider
Dem Kunden ist bewusst das der jeweilige Provider des App-Downloads nicht Partei dieser Vereinbarung wird. Ihm ist bekannt, dass sich aus dieser Vereinbarung keine Recht gegenüber diesem herleiten oder begründet werden.
§ 19 Anzuwendendes Recht/ Gerichtsstandvereinbarung
- Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, welche auf Grundlage dieses Vertrags geschlossen werden, sind die Gerichte am Sitz des Anbieters (Am Fliegerberg 1 ,46325 Borken) ausschließlich zuständig.
§ 20 Geheimhaltungspflicht
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind; die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind; sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, vertraulich zu behandeln. Den Vertragsparteien ist es untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen.
- Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (freie Mitarbeiter etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
- die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
- die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die offenlegende Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
- die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
- die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
- die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,
- die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen
- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von fünf Jahren fort. In Bezug auf Rezeptinformationen gilt die Pflicht zu Geheimhaltung unbeschränkt auch nach Beendigung des Vertrages.
- Die von den Vertragsparteien zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer der Ausführung eines Auftrages auf Anforderung, nach Beendigung des jeweiligen Auftrages unverzüglich von der Vertragspartei unaufgefordert an die andere Vertragspartei herauszugeben oder zu vernichten.
- Die Vertragspartei erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Auftragsdaten im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung der Vertragspartei zur Zweckerfüllung des jeweiligen Vertrages gespeichert werden
- Für jeden einzelnen Verstoß des Auftragnehmers oder einer berechtigten Person gegen die Verpflichtungen aus diesem § 10 ist das Unternehmen berechtigt, vom Auftragnehmer die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 4.000,00 € EUR zu fordern. Die Grundsätze des Fortsetzungszusammenhangs sind ausgeschlossen. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bei entsprechendem Nachweis nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schadensersatz angerechnet.
§ 21 Änderungen des Vertrags/ Schlussbestimmungen
- Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet insofern keine Anwendungen.